Schrems vs. Facebook: Warten auf Urteil, Berufung wahrscheinlich
Klägerseite trotz wenig Auskunft zufrieden mit Prozessverlauf - Facebook sieht "Missverständnis" und beteuert Einhaltung gesetzlicher VorgabenIm vom Datenschutzaktivisten Max Schrems angestrengte Zivilprozess gegen Facebook warten nun beide Seiten auf ein Urteil. Die mündliche Verhandlung wurde am Donnerstag nach der Anhörung einer Vertreterin des Social-Media-Konzerns geschlossen. Beide Seiten seien sich einig, danach in jedem Fall in Berufung zugehen, hieß es tags darauf in einer Stellungnahme von Schrems' Rechtsvertretern.
Konkret will der Kläger wissen, wozu Facebook die Daten überhaupt braucht und wie diese konkret verwendet werden. Schrems wirft dem US-amerikanischen vor allem Verstöße gegen die in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Auch die Befragung der für die Datenschutzpolitik in Europa zuständigen Cecilia Alvarez am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien förderte nicht viel Aufschlussreiches zutage.
Zumeist konnte die Zeugin keine Auskunft über technische Details zur Datenspeicherung geben. Sie wie auch die Rechtsvertreter von Facebook verwiesen stattdessen auf mehrere Tools, die dem Nutzer Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten liefern. Für Datenschutzaktivist Schrems sind diese Informationen aber zu allgemein, er will auch wissen, was genau mit seinen Daten geschieht. Vieles sei technisch - noch - nicht machbar oder rentiere sich nicht, argumentierte die Gegenseite.
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