schaf am 24. April 2020 um 17:33 |  0 Kommentare | Lesezeit: 48 Sekunden

Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur BND-Abhörpraxis im Mai

Entscheidung zur Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland nach Beschwerden gegen 2017 in Kraft getretenes Gesetz

Das deutsche Verfassungsgericht verkündet am 19. Mai sein Urteil zu den weitreichenden Überwachungsbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es muss über die Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz entscheiden.

In dem Verfahren geht es um die Befugnisse des BND bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland. Geklagt haben die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen (ROG) und mehrere ausländische Journalisten.

Bei dieser Fernmeldeaufklärung durchforstet der BND ohne einen konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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