Urteil: Google muss "Recht auf Vergessen" nicht weltweit umsetzen
Der Netzgigant hat einen Prozess gegen Frankreich gewonnen, das eine weltweite Löschung von Verweisen durchsetzen wollteGoogle hat in einem mit Spannung erwarteten Prozess gegen Frankreich gewonnen. Die französischen Behörden hatten den Netzgiganten im Jahr 2016 mit einer Strafe von 100.000 Euro belegt, weil Google das "Recht auf Vergessen" nicht weltweit, sondern nur innerhalb geografischer Grenzen umgesetzt hatte. Google hatte Frankreichs Datenschutzbehörde daraufhin vor dem EU-Gericht geklagt.
Dieses entschied nun, dass Verweise auf Daten, die nach dem "Recht auf Vergessen" entfernt werden müssen, nur innerhalb geografischer Grenzen zu entfernen sind. Außerhalb des definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht. Allerdings müsse die Suchmaschinenbetreiber müssen demnach eine Löschung in den EU-Staaten vornehmen und Maßnahmen ergreifen, damit Internetnutzer nicht auf Links außerhalb der EU zugreifen können.
In einem weiteren Urteil stellte der EuGH zudem fest, dass das Verbot der Verbreitung von bestimmten personenbezogenen Informationen auch für die Suchmaschinenbetreiber gilt. Sie müssten im Rahmen ihrer Befugnisse und Möglichkeiten dafür sorgen, dass ein wirksamer Schutz betroffener Bürger auf Achtung ihres Privatlebens tatsächlich verwirklicht werden könne.
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