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VfGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung
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Am Freitag um 10.00 Uhr verkündet der Verfassungsgerichtshof mündlich sein Urteil darüber, ob die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungskonform ist.
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang April die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat, wird nun als nächstes der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob die österreichische Umsetzung der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung sämtlicher Telefon-, E-Mail- und Internet-Verbindungsdaten für sechs Monate verfassungskonform ist.
Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz
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