Urteil bedroht Fon-Geschäftsmodell

08. Juli 2009, 20:35 |  0 Kommentare

Das Oberlandesgericht Köln hat die kommerzielle Weitervermietung eines Internet-Zugangs untersagt und bringt damit das Geschäftsmodell des WLAN-Anbieters Fon in Deutschland in Gefahr.

Ein Kunde des deutschen Internet-Anbieters 1&1 darf seinen Flatrate-Internet-Zugang nicht über sein drahtloses Netzwerk (WLAN) kommerziell mit anderen Internet-Anwendern teilen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 5. Juni bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Köln.

Gegner der 1&1 AG in dem Verfahren waren das Unternehmen Fon, eine weltweit agierende Gesellschaft britischen Rechts, und ihre deutsche Tochtergesellschaft. Die Firma bietet Kunden an, sich als registrierte Mitglieder einer Gemeinschaft von Internet-Nutzern anzuschließen und in diesem Rahmen ihren Breitbandzugang mit anderen Mitgliedern zu teilen.

Anschluss für bezahlte Nutzung freigegeben
Der 1&1-Kunde hatte seinen DSL-Anschluss über Fon für eine bezahlte Nutzung durch andere Internet-Nutzer freigegeben. Fon-Mitglieder können entweder an den Einnahmen durch die Tagestickets von Fon beteiligt werden oder stattdessen selbst über die Netze anderer Mitglieder kostenlos im Web surfen oder E-Mails abrufen. Das OLG hat eine Revision beim deutschen Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

Fon-Geschäftsmodell in Gefahr
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte das nicht nur das Aus für das Geschäftsmodell von Fon in Deutschland bedeuten, sondern auch andere, nichtkommerzielle Projekte zum "WLAN-Sharing" gefährden.

Das OLG war der Meinung, dass die von 1&1 angebotene Pauschalvergütung für den Internet-Zugang (Flatrate) am Verhalten durchschnittlicher Internet-Nutzer orientiert sei. Fon nutze eine von der Klägerin unter anderen Voraussetzungen geschaffene Infrastruktur "schmarotzend" aus, um sich mit einem eigenen kommerziellen Angebot auf dem Markt zu etablieren.

Fon kündigt Anfechtung an
Dadurch erziele Fon wirtschaftliche Vorteile auf Kosten der 1&1 AG, die die Kosten des erhöhten Datenverkehrs zu tragen habe. Fon erklärte, man habe das Urteil erhalten und werde es beim BGH anfechten.

Links zum Thema~ Urteil des OLG Köln


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