10 von 11 Klauseln bei Mobilfunker Yesss gesetzwidrig

01. Okt. 2014, 13:07 |  3 Kommentare


Foto: APA

Der Verein für Konsumenteninformation war mit einer Verbandsklage gegen den Mobilfunker erfolgreich. Der OGH bestätigt die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Vertragsklauseln.

Der Oberste Gerichtshof hat die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln bestätigt, wie der VKI in einer Aussendung mitteilte. Unter anderem sahen die Klauseln die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung vor.

Im Auftrag des Sozialministeriums ist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Verbandsklage gegen die Vertragsklauseln des Mobilfunkers Yesss (mittlerweile A1) vorgegangen.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 2.0/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(3)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top