8 Klauseln bei Amazon Prime sind gesetzwidrig
Das Handelsgericht Wien beurteilt mehrere Klauseln aus den Amazon-Prime-AGB als unzulässig.Das Handelsgericht Wien (HG) hat nun gleich 8 Klauseln in den AGB von Amazon Prime für ungültig erklärt. Im Mittelpunkt stehen dabei Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht.
Bei einer dieser Klauseln bemängelte das HG Wien eine verwirrende und unnötig komplizierte Darstellung der Details über die jeweiligen Mitgliedschaftsmodelle. Amazon erwecke den Eindruck, dass hinter einem Link diese Informationen zu finden seien.
Stattdessen führte dieser Link nur zur allgemeinen "Hilfe- und Kundenservice-Seite".
Die Informationen waren nicht auf den ersten Blick, sondern erst nach genauer Durchsicht der Navigationsleiste erkennbar
... heißt es in einer Aussendung des VKI.
Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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