schaf am 30. Juni 2016 um 13:07 |0 Kommentare | Lesezeit: 19 Sekunden
Deutschland: Beleidigende SMS kein Grund für Schmerzensgeld
Ein Vermieter beschimpfte einen Mieter per SMS als "Schweinebacke" und "Lusche allerersten Grades" - für Schmerzensgeld reicht das nach höchstrichterlichem Urteil aber nicht.
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