DSGVO – Was müssen Fotografen ab dem 25.05.2018 beachten?
Ab dem 25. Mai 2018 - ab diesem Datum gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - ist einiges zu beachten beim Fotografieren oder besser gesagt bei Aufnahmen auf dem sich Personen befinden.
Alle Fotografen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen, Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. müssen vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen.
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.
Noch Kürzer:
Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für...
- ... Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
- ... reine Analog- Fotografie,
- ... reine private Aufnahmen welche keinen komerziellen Zweck verfolgen,
- ... Aufnahmen von Verstorbenen.
Eine Ausführliche Erklärung und die Möglichkeit das Thema genauer zu diskutieren, findet ihr in unserem Forum unter:
https://ress.at/forum/dsgvo-was-mussen-fotografen-ab-dem-25-05-2018-beachten-t37662.html
Tags:#DSGVO
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