Erfolg für Glawischnig vor EuGH: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen
03. Okt. 2019, 11:18 | 3 KommentareDie ehemalige Grünen-Chefin hatte gegen beleidigende Kommentare auf der Plattform geklagt. Das Urteil sorgt für sehr gemischte Reaktionen
Facebook kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gezwungen werden, Hasspostings sowie für rechtswidrig erklärte wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen.
Das EU-Recht verwehrt es auch nicht, dass eine solche Verfügung weltweit zur Wirkung gelange, entschieden die EU-Richter am Donnerstag nach einer Klage der früheren Grünen-Bundessprecherin Eva Glawischnig gegen Facebook. Eine Kurzfassung wurde per Aussendung (PDF) veröffentlicht.
In dem EuGH-Verfahren (C-18/18) geht es um einen Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto Glawischnigs ein Begleittext ("Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben") veröffentlicht wurde. Auf dieser Facebook-Seite wurden beleidigende Äußerungen gepostet, unter anderem wurde Glawischnig als "miese Volksverräterin" bezeichnet. Der Beitrag konnte von jedem Facebook-Nutzer aufgerufen werden.
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