schaf am 16. März 2016 um 12:15 |0 Kommentare | Lesezeit: 38 Sekunden
EuGH-Generalanwalt will WLAN-Betreiber vor Abmahnungen schützt
Fall aus München landete vor Höchstgericht - Geschäftsinhaber war für illegalen Download verantwortlich gemacht worden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte die Betreiber von offenen WLAN-Netzen vor Abmahnungen schützen. Diese seien "für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich", sagte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, in seiner Stellungnahme. Die Richter folgen dem Generalanwalt meist in dessen Argumentation, in diesem Fall handelt es sich noch dazu um ein sehr klares Statement. Die Frage sorgte bislang immer wieder für Unsicherheiten. Für Hotels oder Cafes, die ihren Gästen kostenfreies WLAN anbieten, hätte eine Verantwortlichkeit für deren Handlungen in diesem Netz massive juristische Implikationen.
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...