Urteil: Anruf bei "Georg"-Hotline darf für A1-Kunden keine Zusatzkosten verursachen
04. März 2020, 10:28 | 1 KommentarVerein für Konsumenteninformation hatte gegen unzulässige Mehrwertnummer und Freiminutensperre bei "Georg"-Hotline geklagt - Urteil nicht rechtskräftig
Die A1 Telekom Austria ist wegen ihrer kostenpflichtigen Helpline für "Georg"-Kunden verurteilt worden. Die Verwendung von 0820-Nummern als Kundenhotlines ist unzulässig, so das Handelsgericht (HG) Wien unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unrecht ist auch, dass die Kunden ihre Freiminuten ausgerechnet für die Hotline nicht verwenden durften. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (PDF).
Geklagt hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Ein Unternehmer, der seinen Kunden eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglicht, darf den Kunden hierfür kein Extraentgelt verrechnen", so VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller am Mittwoch in einer Aussendung.
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