DSGVO: Trotz massivem Datenleck kein Bußgeld für Buchbinder
Bild: Buchbinder
Nach einem Datenleck bei der Autovermietung Buchbinder muss diese kein Bußgeld bezahlen. Juristen wundern sich über die Begründung der Datenschutzbehörde.
Die Regensburger Autovermietung Buchbinder muss nach einem umfangreichen Datenleck weder ein Bußgeld bezahlen noch die betroffenen Kunden informieren. Das erklärte die bayrische Datenschutzbehörde dem Computermagazin c't. Juristen sind verwundert.
Aufgedeckt wurde das Datenleck bereits im Januar 2020. Ursache des Lecks war ein Konfigurationsfehler bei einem Backup-Server. Dort war der Port 445 offen und erlaubte damit Zugriffe über das Netzwerkprotokoll SMB. Entsprechend konnten beliebige Internetnutzer auf 10 TByte Daten zugreifen, darunter die persönlichen Daten von rund drei Millionen Kunden. Dazu gehörten auch Adressen und Telefonnummern von Prominenten und Politikern wie dem heutigen Wirtschafts- und Klimaschutzminister sowie Vizekanzler Robert Habeck.
Der c't erklärte die bayrische Datenschutzbehörde jedoch, dass kein Anlass bestanden habe, "von Abhilfe- beziehungsweise Sanktionsbefugnissen Gebrauch zu machen". Der Sachverhalt begründe tatsächlich eine Verletzung der von Artikel 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geforderten Sicherheit der Datenverarbeitung. Auch geht die Behörde grundsätzlich davon aus, dass Daten, die ungeschützt im Netz lagen, "auch abgerufen wurden".
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