OGH: "Handy um null Euro" ist irreführende Werbung
Werbung mit einem "Handy um null Euro" ist irreführend, wenn der monatliche Tarif dadurch teurer wird, sagt der Oberste Gerichtshof
normalerweise zur Verfügung stehende Down- und Upload-Geschwindigkeit
Hutchison strich die Datentransfergeschwindigkeit als definierende Eigenschaft zentral heraus, obwohl sie nicht dauerhaft, sondern nur punktuell zur Verfügung stand
Werbung mit einem "Handy um null Euro" ist irreführend, wenn der monatliche Tarif dadurch teurer wird, sagt der Oberste Gerichtshof
Acht Vertragsklauseln bei A1 nach Verbandsklage oberösterreichischer Konsumentenschützer rechtswidrig.
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024