OGH: Links zu Torrents rechtfertigen Netzsperren

13. Nov. 2017, 15:54 |  0 Kommentare

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt fest, dass die Netzsperre gegen die Pirate Bay rechtens ist.

Die Provider müssen demnach Sperraufforderungen auch dann nachkommen, wenn eine Seite selber keine illegalen Inhalte, sondern nur Magnet-Links zu Torrents bereitstellt. Anlass für das Urteil war die Seite "Pirate Bay", deren Sperrung der OGH mit dem Urteil bestätigt. In der Begründung heißt es, dass das Anbieten eines Torrent-Verzeichnisses auf Online-Plattformen bereits eine öffentliche Wiedergabe sei. Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten reicht damit das Verweisen auf Torrents bereits aus, um eine Netzsperre zu rechtfertigen.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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