Studie: Automatisierte Mitarbeiterüberwachung womöglich rechtswidrig

02. März 2020, 16:19 |  0 Kommentare

Algorithmen für Personalmanagement greifen in Persönlichkeitsrechte ein

Die automatisierte Verarbeitung von Mitarbeiterdaten mittels Algorithmen ist aus Sicht der deutschen Hans-Böckler-Stiftung arbeitsrechtlich bedenklich. Künstliche Intelligenz ermögliche eine "immer umfassendere Überwachung von Beschäftigten" und führe zu "erheblichen Eingriffen" in ihre Persönlichkeitsrechte, kritisierte die Stiftung am Montag unter Berufung auf ein entsprechendes Rechtsgutachten.

Es sei "unumgänglich", die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Personalsoftware gesetzlich zu stärken.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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