schaf am 27. Okt. 2021 um 08:15 |0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 3 Sekunden
Umstrittene App Lernsieg setzt sich vor Gericht gegen Lehrer durch
Die Datenschutzbeschwerde eines Lehrers gegen die polarisierende App wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
Die umstrittene App Lernsieg widerspricht nicht den Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten gerichtlichen Erkenntnis geurteilt, wie der Gründer des dahinterstehenden Start-ups, Benjamin Hadrigan, via E-Mail mitteilt. Die Persönlichkeitsrechte der Lehrerinnen und Lehrer werden dem Urteil zufolge nicht verletzt, die App ist somit legal, wie der Gründer schreibt. Begründet wird das vom Gericht damit, dass die App in Hinblick auf eine Demokratisierung des österreichischen Schulsystems dem öffentlichen Interesse diene.
Konkret heißt es:
Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler, positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF (Beschwerdeführers, Anm.) ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.
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