Kefir am 12. Okt. 2016 um 20:15 |  3 Kommentare | Lesezeit: 28 Sekunden

Urteil: A1 muss SIM-Karten-Pauschale anteilig zurückzahlen

Wer vorzeitig seinen Mobilfunkvertrag kündigt, bekommt anteilig die jährlich verrechnete SIM-Karten-Pauschale zurück. Doch laut A1 wurde die strittige Klausel nie angewandt.

Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass die Telekom Austria (A1) bei vorzeitiger Vertragskündigung die im Voraus einkassierte Jahrespauschale für SIM-Karten anteilig zurückzahlen muss.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte die Verbandsklage gegen jene Vertragsbedingung veranlasst und war damit erfolgreich.

Betroffene Kunden können in einem Musterbrief der AK die Rückerstattung einfordern.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at









Kurze URL:


Bewertung: 1.5/5 (2 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(3)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top