Urteil: A1 muss SIM-Karten-Pauschale anteilig zurückzahlen

12. Okt. 2016, 20:15 |  3 Kommentare

Wer vorzeitig seinen Mobilfunkvertrag kündigt, bekommt anteilig die jährlich verrechnete SIM-Karten-Pauschale zurück. Doch laut A1 wurde die strittige Klausel nie angewandt.

Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass die Telekom Austria (A1) bei vorzeitiger Vertragskündigung die im Voraus einkassierte Jahrespauschale für SIM-Karten anteilig zurückzahlen muss.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte die Verbandsklage gegen jene Vertragsbedingung veranlasst und war damit erfolgreich.

Betroffene Kunden können in einem Musterbrief der AK die Rückerstattung einfordern.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at









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