Urteil gegen IP-Speicherung rechtskräftig

01. Okt. 2007, 19:12 |  0 Kommentare

Der deutsche Bürgerrechtler und Anwalt Patrick Breyer hatte 2006 das Bundesjustizministerium geklagt, weil dieses die IP-Adressen der Nutzer seiner Website gespeichert hatte.

Das Amtsgericht Berlin Mitte hat daraufhin in einem Urteil vom 27. März 2007 entschieden, dass die Speicherung von IP-Adressen in Kombination mit anderen Nutzungsdaten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Website-Besucher verletze, da es heutzutage unter Zuhilfenahme Dritter nicht mehr schwierig sei, einen Nutzer aufgrund seiner IP-Adresse zu identifizieren.

Auch Sicherheitsgründe, so das Gericht, würden eine personenbeziehbare Verhaltenserfassung der Nutzer nicht rechtfertigen. Auch nicht dann, wenn diese nur für kurze Zeit gespeichert würden.

Abgespeichert und vorverurteilt
Das Bundesjustizministerium ging gegen das Urteil nicht in Berufung.

Folgen hat die Rechtsprechung nicht nur für deutsche Staatsorgane wie das Bundeskriminalamt, das nach Berichten der Zeitung "Tagesspiegel" über mehrere Jahre hinweg willkürlich Besuchern einer speziell zur Terrororganisation "Militante Gruppe" eingerichteten Website hinterherrecherchiert hat, sondern auch für Betreiber von E-Commerce-Sites wie Amazon und eBay, die das Verhalten von Nutzern in ihrem Angebot protokollieren und auf der Grundlage dieser Daten etwa Produktempfehlungen für ihre Kunden generieren.

Schlag gegen Data-Retention
Wichtigster Aspekt an dem Urteil ist jedoch, dass das Gericht die Vorratsspeicherung von Nutzerdaten als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und damit als Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz betrachtet. Demnach würde auch die von der EU geplante Vorratsspeicherung [Data-Retention] sämtlicher Telefon-, Handy- und Internet-Verbindungsdaten gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.

In seiner Aussendung geißelt Breyer auch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, der den Umgang des Justizministeriums mit den Website-Nutzerdaten sowie die Vorratsdatenspeicherung durch Internet-Provider als zulässig bezeichnet hatte. Breyer möchte ein Verbandsklagerecht für private Datenschutzverbände durchsetzen.

Quelle: Fz





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