OGH bestätigt Urteil gegen AGB-Klauseln von Orange ("Drei")

02. März 2017, 11:04 |  0 Kommentare

Urteil des Oberlandesgerichts Wien weitgehend bestätigt: 8 der 12 vom VKI beanstandeten Klauseln sind intransparent und damit unzulässig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien aus dem Jahr 2013 weitgehend bestätigt, wonach einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters Orange - nunmehr Hutchison ("Drei") - rechtswidrig sind.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.0/5 (11 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:

Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top