Urteil: Vater darf WhatsApp-Chats von Tochter überwachen
Ein Vater, der die WhatsApp-Nachrichten seiner Tochter las, wurde von seiner Ex-Frau verklagt. Doch ein spanisches Gericht gab ihm nun recht.Eltern dürfen in Spanien die WhatsApp-Konversationen ihrer Kinder überwachen. Das bestätigte ein Urteil des Landgerichtes Pontevedra. Ein Mann bat offenbar seine neunjährige Tochter um das Passwort für ihr Smartphone, um ihre WhatsApp-Nachrichten zu lesen. Dazu zählten neben Unterhaltungen mit ihren Freunden auch Chats mit ihrer Mutter. Diese sah das als Verletzung der Privatsphäre an und verklagte ihren Ex-Mann.
Zitat:
"Meine beiden Kinder haben mir erzählt, dass ihr Vater sie in ihr Schlafzimmer gebracht und gemeinsam die Nachrichten meiner Tochter gelesen haben"
... so die Mutter.
Zitat:
"Er fragte auch meinen Sohn nach dem Passwort, aber er hat sich geweigert."
Angeblich habe der Vater auch gedroht, die Polizei zu rufen, wenn der Sohn das Passwort nicht verrät.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Die größten Kritikpunkte des Anfang 2024 vorgestellten Berufsinfomat wurden ausgemerzt, allerdings wurde auch das Budget von 300.000 Euro überschritten
Der Richter betonte die Dreistigkeit der Handlungen von Bankman-Fried. Doch die Haftstrafe für den früheren Chef der Kryptobörse FTX liegt weit unter der Forderung der Anklage.
Ähnliche News:
Tracking und Cookies: Dieses Urteil könnte die Onlinewerbung verändern
Unesco: Chatbots tragen zur Verbreitung sexistischer Vorurteile bei
Junger Kärntner für versuchten Waffenkauf im Darknet verurteilt
OGH-Urteil: "Drei"-Werbung zu Internetgeschwindigkeit irreführend
Vorurteile und zweifelhafte Umsetzung: AMS-KI-Chatbot trifft auf Spott und Hohn
18-jähriger Autist nach "GTA"-Leaks zu lebenslanger Haft verurteilt
Ex-CEO von Binance muss bis zu seiner Verurteilung in den USA bleiben
Urteil: Tesla darf Gewerkschafts-T-Shirts im US-Werk verbieten
Bitcoin gerät nach Urteil gegen FTX-Gründer unter Druck
Ex-OpenSea-Manager wegen NFT-Insiderhandels verurteilt
Unesco: Chatbots tragen zur Verbreitung sexistischer Vorurteile bei
Junger Kärntner für versuchten Waffenkauf im Darknet verurteilt
OGH-Urteil: "Drei"-Werbung zu Internetgeschwindigkeit irreführend
Vorurteile und zweifelhafte Umsetzung: AMS-KI-Chatbot trifft auf Spott und Hohn
18-jähriger Autist nach "GTA"-Leaks zu lebenslanger Haft verurteilt
Ex-CEO von Binance muss bis zu seiner Verurteilung in den USA bleiben
Urteil: Tesla darf Gewerkschafts-T-Shirts im US-Werk verbieten
Bitcoin gerät nach Urteil gegen FTX-Gründer unter Druck
Ex-OpenSea-Manager wegen NFT-Insiderhandels verurteilt
Weitere News:
Paypal: Betrüger nutzen Hilfsbereitschaft aus
OpenAI will Erstellung von KI-Pornografie prüfen
Apple entschuldigt sich für Werbespot
Microsoft will KI-Prompts mit Copilot-Update vereinfachen
Neuralink räumt Problem mit implantiertem Gehirn-Chip ein
Dell markiert Beschäftigte farblich nach ihrer Anwesenheit
Das 25 Jahre alte Nokia 3210 ist zurück
Milliardenpleite: E-Autobauer Fisker Austria meldet Insolvenz an
Erneuerbare Energien machen 30 Prozent des weltweiten Strommix aus
US-Regierung will Huawei an weiteren Chipkäufen hindern
OpenAI will Erstellung von KI-Pornografie prüfen
Apple entschuldigt sich für Werbespot
Microsoft will KI-Prompts mit Copilot-Update vereinfachen
Neuralink räumt Problem mit implantiertem Gehirn-Chip ein
Dell markiert Beschäftigte farblich nach ihrer Anwesenheit
Das 25 Jahre alte Nokia 3210 ist zurück
Milliardenpleite: E-Autobauer Fisker Austria meldet Insolvenz an
Erneuerbare Energien machen 30 Prozent des weltweiten Strommix aus
US-Regierung will Huawei an weiteren Chipkäufen hindern
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024