DROHNEN

Der anhaltende Drohnenboom bewirkt nun langsam, dass es enger im Luftraum wird. Um Unfällen und brenzligen Situationen im Luftverkehr vorzubeugen informieren wir euch hier über Rechtslage, Versicherungen, Drohnenausbildung. Denn für das Fliegen von Drohnen, ob privat oder gewerblich, gibt es viele technische, sicherheitsrelevante und rechtliche Vorgaben zu beachten. Infostand: 01.11.2022 - 13.55

Seit dem 31.12.2020 gelten neue, europaweit einheitliche Regeln für die Drohnennutzung. Was sich dadurch für Drohnenpiloten ändert, unter welche Kategorie Deine Drohne fällt, und ob Du diese registrieren musst oder den Drohnenführerschein brauchst erfahren Du hier.

 

Die wichtigsten Änderungen

  • Verpflichtende Online-Registrierung für den Betreiber einer Drohne (unter www.dronespace.at)
  • "Kleiner" und "großer" Drohnenführerschein für unterschiedliche Klassen
  • Einstufung in die Kategorien "Open", "Specific" und "Certified"
  • Vorschriften für Hersteller (z.B. CE-Klassifizierung)
  • Abstand zu unbeteiligten Personen je nach Kategorie klar definiert
  • Einfachere Nutzung im EU-Ausland
  • Keine Unterscheidung zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug
  • Mindestalter (16 Jahre) für Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen

 

Online-Registrierung

Statt der bisherigen Bewilligung der Luftfahrtbehörde für jedes einzelne Fluggerät müssen sich Drohnenbetreiber nun online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Unter die Registrierungspflicht fallen:
 

  • Alle Drohnen über 250 g (mit Kamera und ohne Kamera)
  • Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
  • Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)
     

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde unter www.dronespace.at, kostet einmalig 31,20 Euro und ist voraussichtlich für 3 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die dann auf den Fluggeräten des Piloten angebracht werden muss

 

Der Drohnenführerschein

Kleiner Drohnenführerschein (Kategorie A1 und A3)
Für den Betrieb aller Drohnen über 250 g muss der Betreiber einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Themengebiete umfassen zum Beispiel Flugsicherheit, Luftrecht oder den Schutz der Privatsphäre und Daten Dritter. Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Der Nachweis ist bei jedem Flug entweder elektronisch (z.B. Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über www.dronespace.at.

Großer Drohnenführerschein (Kategorie A2)
Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden. Er besteht aus 30 Multiple Choice Fragen und umfasst die drei Themengebiete Meteorologie, UAS-Flugleistung und technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail an examinations@austrocontrol.at mindestens 10 Werktage vor dem gewünschten Termin.

 

Die unterschiedlichen Kategorien

Kategorie Open
Beträgt das Abfluggewicht unter 25 kg und wird die Drohne bei direkter Sichtverbindung betrieben dann fällt sie unter die Kategorie "Open". Dort sind Flüge bis 120 m Höhe erlaubt, auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt, Flüge über Menschenansammlungen sind jedenfalls verboten.
Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen schon auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassifizierung nicht, kann aber weiterhin in der "Limited Open" Kategorie betrieben werden, für die andere Gewichtsgrenzen gelten.
Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu Unbeteiligten und Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Für Drohnen ohne CE-Zertifizierung gelten eigene Gewichtsgrenzen für die jeweiligen Kategorien.

A1 - Nah am Menschen

  • Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten
  • Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und CO (max. 250 g)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g
  • Anforderungen an den Piloten:
  • Gebrauchsanweisung lesen
  • Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
  • Kleiner Drohnenführerschein (alle Drohnen über 250 g)
     

A2 - Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen (5 m Abstand im Low-Speed Modus) für Drohnen mit CE-Klassifizierung
  • Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen für Drohnen ohne CE-Klassifizierung
  • Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg)
  • Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 2 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie für A1
    + großer Drohnenführerschein


A3 - Weit weg von unbeteiligten Personen

  • Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
  • Keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 & Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg
  • Anforderungen an den Piloten wie für A1

Kategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der Open Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. Die Specific Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite, Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.

Kategorie Certified
Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht z.B. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor.

Folgende Flüge fallen jedenfalls in die Certified Kategorie:

  • Transport von Personen
  • Transport von Gefahrgut
  • Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe
     

Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.

Tabelle: Limited-OPEN Kategorie für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung

UAS Flüge mit direkter Sichverbindung (VLOS), bis maximal 120 m über Grund (AGL)

DROHNE
Gewicht

Spezifikation

Unterkategorie

Fluggebiet

Piloten Kompetenz

Drohnen Haftpflicht Versicherung

Registrierung bei Austro Control

unter 250g & unter 19m/s Geschwindigkeit Eigenbau A1 (über Personen) Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen Mit Benutzerhandbuch vertraut Pflicht
 
Pflicht
unter 250g vor 01.01.2024 in Verkehr gebracht A1 (über Personen) Flüge über unbeteiligten Personen; Keine Flüge über Menschenansammlungen Mit Benutzerhandbuch vertraut Pflicht Pflicht
unter 500g Betrieb bis längstens 01.01.2024 A1 (über Personen) Flüge wo nicht zu erwarten ist, dass unbeteiligte Personen überflogen werden + Online Kurs und Online Test Pflicht Pflicht
unter 2kg Betrieb bis längstens 01.01.2024 A2 (nahe Personen) 50 m Abstand zu unbeteiligten Personen + Online-Kurs und Online-Test
Flugpraxis (Selbststudium) Theorie-Pru?fung bei Behörde
Pflicht Pflicht
unter 25kg Eigenbau A3 (weit entfernt von Personen) Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten + Online-Kurs und Online-Test Pflicht Pflicht
unter 25kg vor 01.01.2024 in Verkehr gebracht A3 (weit entfernt von Personen) Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten + Online-Kurs und Online-Test Pflicht Pflicht
2kg - 25 kg Betrieb bis längstens 01.01.2024 A3 (weit entfernt von Personen) Keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet, Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten + Online-Kurs und Online-Test Pflicht Pflicht
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