schaf am 25. April 2018 um 12:48 |0 Kommentare | Lesezeit: 43 Sekunden
DSGVO: Österreich entschärft europäischen Datenschutz
De-facto-Straffreiheit für Behörden, Ausnahmen für Geheimdienste, Medien und Wissenschaft - Datenschutzorganisationen wird Arbeit massiv erschwert
Mit dem Beschluss vom 20. April hat Österreich die Umsetzung der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht. Mit dieser soll der Datenschutz der Bürger in weiten Teilen gestärkt werden. Vor dem Beschluss wurden von der Regierung jedoch noch viele Aufweichungen vorgenommen, wie Heise aufarbeitet.
Beispielsweise werden viele Strafen nun erst bei wiederholtem Verstoß schlagend. Die Datenschutzbehörde soll im Sinne der "Verhältnismäßigkeit" im Erstfall einer Datenschutzverletzung nur eine Verwarnung aussprechen.
Behörden können für Verstöße nun faktisch gar nicht mehr belangt werden. Denn in der abgeänderten Novelle werden "öffentliche Stellen" und privatrechtlich agierende Stellen mit "gesetzlichem Auftrag" von Geldbußen ausgenommen.
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