Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.

Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten seit 25.5.2018. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen. Damit kommen wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu.



Deutsche Bundesländer kämpfen für Auto-Vorratsdatenspeicherung

Brandenburg speichert seit vielen Jahren Millionen von Kennzeichen, die Rechtsgrundlage ist umstritten. Die Bundesregierung will den Einsatz von Kennzeichenscannern erlauben, aber nur zur Fahndung nach konkreten Kennzeichen. Einige Bundesländer wollen die Daten trotzdem weiter auf Vorrat speichern.
01. März, 2021 | 0


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