Nach einer automatisierten Prüfung ihrer Kreditwürdigkeit durfte die Betroffene keinen Handyvertrag abschließen. Der Europäische Gerichtshof urteilte zu ihren Gunsten
Einer österreichischen Kundin wurde der Abschluss eines Vertrags mit einem Mobilfunkanbieter verweigert, da sie angeblich über keine genügende Bonität verfügte. Eine Auskunft darüber, auf welchen Informationen und Vorgängen diese Einschätzung basierte, die automatisiert getroffen wurde, wurde ihr jedoch verweigert. Der Fall gelangte bis zum Europäischen Gerichtshof, der entschied, dass Betroffene ein Recht auf diese Auskunft haben.
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