OGH: Automatische Umstellung auf E-Rechnung unzulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt ein Urteil in einem entsprechenden Prozess des Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen T-Mobile.Anfang 2013 schickte T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine Papierrechnung mit dem Slogan "Mit der Papierrechnung wird abgerechnet - Die T-Mobile Onlinerechnung ist da". Ab sofort erhalte man Rechnungen ausschließlich elektronisch, informierte das Unternehmen, das sei praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung jedoch behalten. Dieses Vorgehen stufte der OGH nun als rechtswidrig ein, wie der VKI in einer Aussendung angibt.
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