Urteil: Zugang zu alten Kontoauszügen muss kostenlos sein

07. Nov. 2019, 15:05 |  0 Kommentare

2018 hatte die Datenschutzbehörde gegen die Raiffeisenbank entschieden, die sich vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerte

Kontoauszüge müssen gratis sein: Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen ihre Auskunftspflicht einhalten - auch, wenn Bankkunden ältere Daten, die über sie gespeichert wurden, erfahren wollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr bestätigt. Konkret hatte ein Kontoinhaber Nachweise für ältere Kontoüberweisungen einsehen wollen, die Raiffeisenbank verrechnete aber für Daten, die älter sind als ein Jahr, Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Jahr.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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