Überwachung

Geheimdienst-Aufseher dürfen NSA-Spionageziele nicht sehen

14. Okt. 2016, 10:08 |  0 Kommentare

Im Streit um die Herausgabe der NSA-Selektorenliste durch die Bundesregierung gibt es eine erste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die G-10-Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste ist demnach nicht berechtigt, über eine Organklage Einsicht in die Liste zu erzwingen, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde - und zwar aus formalen Gründen.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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