schaf am 07. Nov. 2019 um 15:05 |0 Kommentare | Lesezeit: 30 Sekunden
Urteil: Zugang zu alten Kontoauszügen muss kostenlos sein
2018 hatte die Datenschutzbehörde gegen die Raiffeisenbank entschieden, die sich vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerte
Kontoauszüge müssen gratis sein: Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen ihre Auskunftspflicht einhalten - auch, wenn Bankkunden ältere Daten, die über sie gespeichert wurden, erfahren wollen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr bestätigt. Konkret hatte ein Kontoinhaber Nachweise für ältere Kontoüberweisungen einsehen wollen, die Raiffeisenbank verrechnete aber für Daten, die älter sind als ein Jahr, Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Jahr.
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